Kontaktaufnahme
Wenn Sie mich in einem persönlichen Gespräch kennenlernen und einen Termin für ein Erstgespräch bzw. eine Sprechstunde vereinbaren möchten, dann rufen Sie mein Terminsekretariat während der Sprechzeiten an, hinterlassen Sie außerhalb der Sprechzeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, schreiben Sie eine Nachricht per Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. In meiner psychotherapeutischen Praxis behandle ich Erwachsene im Einzelgespräch. Da im Vorfeld einer Psychotherapie immer auch organisatorische, formale oder inhaltliche Fragen bezüglich des Behandlungsablaufs aufkommen und der Ablauf einer Psychotherapie bei gesetzlich und privat versicherten Patienten formal abweicht, habe ich für Sie nachfolgend den Behandlungsablauf kurz zusammengefasst.
Die psychologische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen
Die psychologische Sprechstunde dient zur Kontaktaufnahme, dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und dem Festlegen von Zielen. In bis zu drei Sprechstundenterminen á 50 Minuten haben Sie die Gelegenheit zu beurteilen, ob Sie sich in meiner Praxis gut aufgehoben fühlen und ich kann mir ein umfangreiches Bild von Ihrer Problematik machen. Sollte ich bei Ihnen zwar eine behandlungsbedürftige Störung feststellen, Ihnen selbst aber keinen Therapieplatz anbieten können, werde ich Ihnen am Ende der ersten Sprechstunde eine Behandlungsempfehlung aushändigen und Ihnen eine Indikation für eine ambulante Kurzzeit- oder Langzeittherapie bescheinigen
Der wichtigste Aspekt ist jedoch, dass Sie in diesen ersten gemeinsamen Behandlungsstunden ausreichend Zeit und Möglichkeit haben, Ihren Entschluss zur Arbeit an Ihrem Problemverhalten dauerhaft zu festigen. Denn ein getroffener Entschluss zur dauerhaften Veränderung ist die beste motivationale Grundlage, um auch in kommenden Problemsituationen die eigenen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren und weiter an sich zu arbeiten.
Hinweis: Für privat versicherte Patienten entfallen die Sprechstundentermine, da der Behandlungsablauf formal abweichend gestaltet ist – für sie beginnt die Behandlung mit einem Erstgespräch, an das sich nachfolgend direkt vier weitere probatorische Sitzungen anschließen.
Da eine Psychotherapie maßgeblich auf Vertrauen und einem positiven Empfinden in der Therapie aufbaut, sind nach den Sprechstundenterminen 4 „Probestunden“ vorgesehen – die sogenannte probatorische Phase. In diesen ersten Sitzungen besprechen wir gemeinsam Ihren lebensgeschichtlichen Hintergrund und Ihre Krankheitsgeschichte, identifizieren das Problemverhalten, erstellen ein individuelles Störungsmodell und einen darauf ausgerichteten Behandlungsplan.
Nach Abschluss der probatorischen Phase entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist. Entscheiden Sie sich für die Aufnahme einer Psychotherapie, kann je nach Versicherung und Umfang der vorgesehenen Behandlung zunächst ein Genehmigungsverfahren notwendig werden.
Behandlungsphase und die Rahmenbedingungen
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, findet in der Regel einmal pro Woche ein Einzelgespräch à 50 Minuten statt. Bei Bedarf können wir die Sitzungsdauer sowie den Abstand zwischen den Sitzungen auch variieren. Von Ihrer individuellen Problemstellung ausgehend, vermittle ich Ihnen Wissen zum Störungsbild, hinterfrage die Auslöser der Symptomatik, ermögliche Ihnen neue Perspektiven und Betrachtungsweisen und vermittle Ihnen praktische Methoden, um Ihre Denk- und Verhaltensmuster langfristig zu ändern und so positiven Einfluss auf Ihre Gedanken, Ihre Gefühle und Ihr Alltagshandeln zu üben. Jede Sitzung wird üblicherweise mit einer „Hausaufgabe“ zur Bearbeitung während der darauffolgenden Woche abgeschlossen, die Ihnen hilft, Therapieinhalte im Alltag umzusetzen und neue Verhaltensweisen zu festigen. Auf Ihren Wunsch können wir in einzelnen Sitzungen auch nahe Bezugspersonen einbeziehen.
Die Therapiedauer hängt dabei wesentlich vom Störungsbild bzw. der Schwere der Symptomatik ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst bei gesetzlich versicherten Patienten bis zu 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. Bei Privatpatienten ist die mögliche Stundenzahl pro Kalenderjahr bzw. die Anzahl der Therapiestunden pro Behandlung vertraglich mit der jeweiligen Versicherung vereinbart. Die Termine werden zu Beginn in der Regel in wöchentlichen Abständen vereinbart, bei ausreichender Stabilisierung bzw. zunehmender Verbesserung der Symptomatik können die zeitlichen Abstände später vergrößert werden. Die Behandlung wird üblicherweise beendet, wenn ich mit Ihnen die Einschätzung treffe, dass unsere vereinbarten Therapieziele erreicht sind. Die letzten Sitzungen dienen vor allem der Vorbeugung von Rückfällen. Am Ende der Behandlung (auch bei vorzeitigem Therapieende) steht ein Abschlussgespräch, in dem die Interventionen bzw. der Verlauf der Therapie noch einmal rückblickend bewertet werden.
Besonderheiten während der Covid-19 Pandemie: Hygiene- und Abstandsregeln
Achtung: Aufgrund der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Hygiene- und Abstandsregeln besteht derzeit in der Praxis Mundschutzpflicht und der geltende Mindestabstand zwischen allen beteiligten Personen.
Videosprechstunde: Als Alternative zu einem Termin in der Praxis kann ich einzelne Termine auch als Videosprechstunde anbieten. Die Rahmenbedingungen einer Therapiesitzung (z.B. Behandlungsablauf, Inhalte und Dauer der Sitzung) können dabei weitgehend erhalten werden. Weitere Informationen zur Videosprechstunde, zu den technischen Voraussetzungen sowie zu den Sicherheitsstandards erhalten Sie gerne über mein Terminsekretariat.
Termin vereinbaren
Kontaktieren Sie mein Terminsekretariat telefonisch
bzw. über das Kontaktformular oder buchen Sie direkt online einen Termin:
Telefon: 069 – 530 544 10